Aktives Stadtzentrum Crimmitschau

Fördermöglichkeiten

Verfügungsfonds

Mit dem Verfügungsfonds aus dem Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (SOP) stehen hierbei dem Gremium jährlich 15.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung. 

50 % Förderung aus dem Verfügungsfonds

Möglichkeit der Mitwirkung

Unterstützung

Wann können Projektanträge gestellt werden?

Welche Projektideen werden gefördert?

Wo ist das Projektantragsformular erhältlich? 

Wo können die Anträge eingereicht werden? 

Wer entscheidet über die Projektanträge?


Unterstützung für private Hauseigentümer

Am 15. August 2018 trat die geänderte Richtlinie über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen im Kraft. Interessierte Eigentümer können auf dieser Grundlage Förderanträge stellen.


Förderung

Voraussetzung

Für das  Fördergebiet „Innenstadt“ gelten für private Hauseigentümer

die gleichen Konditionen!